Die Mitglieder des Kinderparlamentes werden an den Grundschulen (Klassen 3 und 4) und den weiterführenden Schulen (Klassen 5 bis 7) für jeweils ein Jahr gewählt. Hierfür benennen die Schulen Ansprechpersonen, die für ordnungsgemäße Wahlverfahren Sorge tragen.

Die Wahlen erfolgen in geheimer Abstimmung in den einzelnen Klassen. Jede Klasse kann ein Mitglied für das Kinderparlament und eine Vertreterin bzw. einen Vertreter benennen.

Auch nicht gewählte Kinder können an den Sitzungen und Arbeitskreisen teilnehmen. Sie haben allerdings kein Stimmrecht.